Anerkennung des deutschen Facharzttitels in der Türkei

Sehr verehrte Damen und Herren**,

Hinsichtlich der Anerkennung des deutschen Medizinstudiums und der anschließenden in Deutschland absolvierten Facharztausbildung durch die türkischen Behörden wurde bei der letzten Mitgliederversammlung in Antalya eine Versorgungslücke in der DTGG thematisiert. Der Vorstand der DTGG hat daher ganz aktuell ein organisiertes Vorgehen zur Aufklärung und Unterstützung der Mitglieder in Bewegung gesetzt.

Wir freuen uns äußerst, Ihnen zur Unterstützung der Anerkennung des deutschen Facharzttitels in der Türkei diese Informationen weitergeben zu dürfen.

Das türkische Gesundheitsministerium ist bei der Anerkennung des deutschen Facharzttitels in der Türkei „das Ansprechpartner“. Nach abgeschlossener Facharztausbildung in Deutschland kann man beim türkischen Gesundheitsministerium einen Antrag zur Anerkennung stellen (Anlage 1). Die Voraussetzungen und notwendige Unterlagen hierzu sind in einer offiziellen Liste aus der Gesundheitsministerium beinhaltet (Anlage 2). Wir möchten diese Liste mit Erklärungen und Beispiele Punkt für Punkt durchgehen.

  1. Nüfus cüzdani sureti (Noter tasdikli ve resimli): Die türkische Staatsbürgerschaft ist einer der Voraussetzungen.
  2. Tip diplomasinin noter tasdikli sureti: Ein anerkanntes Medizinstudium muss nachgewiesen werden. Wenn das Medizinstudium in der Türkei abgeschlossen ist, ist die Bürokratie einfacher. Für Kollegen mit deutschem Medizinstudium muss vor der Facharztanerkennung erst das ausländische Medizinstudium anerkannt werden. Unserem Wissen nach ist hierzu YÖK zuständig. Wir werden in kürzester Zeit auch über dieses Thema weitere Informationen sammeln und Ihnen weitergeben.
  3. Tababet Uzmanlik Tüzügü hükümlerine göre, yapmasi gereken rotasyonlari hangi tarihler arasinda yaptigini gösterir belge: Nach der türkischen Weiterbildungsordnung muss man im Rahmen der Facharztausbildung für den Fachbereich „Gynäkologie und Geburtshilfe“ eine insgesamt dreizehnmonatige Rotationszeit in verschiedenen Fachabteilungen absolviert haben (Anlage 3). Nach mündlichen Angaben der zuständigen Beamten ist diese Rotationszeit in dem Land zu absolvieren, wo auch die Facharztausbildung abgeschlossen worden ist. Diese Rotationszeit muss auch mit der Facharztausbildung eine gewisse Kontinuität haben.
  4. Ihtisas yaptigi hastanelerde, hangi tarihler arasinda ihtisas yaptigini gösterir Hastane Bastabipliklerinden alacagi belge: Nach der türkischen Weiterbildungsordnung dauert die Facharztausbildung für den Fachbereich „Gynäkologie und Geburtshilfe“ 4 Jahre (Anlage 3) und ist durch den zuständigen Chefarzt/-ärztin/-ärzten schriftlich nachzuweisen. Dieses Schreiben entspricht das deutsche Weiterbildungszeugnis, das durch den ausbildenden Chefarzt/-ärztin/-ärzten vor der Facharztprüfung für die zuständige Landesärztekammer gefertigt wird.
  5. Ihtisas yapilan hastanelerin, egitim yetkisine haiz olduguna dair, bulundugu eyaletteki Tabipler Odasindan alacagi belge: In Deutschland haben nicht die Krankenhäuser die Voll-/Teilermächtigung zur Facharztausbildung, sondern die Chefärzte bzw. die Professoren an der Universitäten. Bei der zuständigen Landesärztekammer kann man in Erfahrung bringen, welche Chefärzte in demjenigen Landeskreis für welche Dauer die Ermächtigung zur Facharztausbildung besitzt. Der Landesärztekammer bescheinigt es auf Antrag, dass derjenige Chefarzt die Voll- bzw. Teilermächtigung besitzt (Anlage 4).
  6. Pasaportunun giris ve çikislarini gösterir fotokopisinin noter tasdikli sureti: Neuerlich reichen hierzu die Kopien aus der Reisepass nicht, sondern ist eine polizeiliche Sonderbescheinigung zu holen. Der Sinn dieser Bescheinigung ist nachzuweisen, dass man sich zur Zeiten der Facharztausbildung bzw. Rotationen in der Tat innerhalb des Landes befand, wo der Ausbildung absolviert worden ist. Zuständige Behörde ist „Emniyet Sube Müdürlügü Pasaport Arsiv Bürosu“; u.a. befindet sich eine dieser Behörden beim Atatürk Flughafen in Istanbul und ist unter der Telefonnummer +90 212 6636400 erreichbar.

Nachdem alle Unterlagen mit beglaubigten Übersetzungen durch ein staatlich anerkannter Übersetzer und zusätzliche Beglaubigung durch ein Notar vollständig mit Antrag (Anlage 1) angereicht worden sind, wird die Akte durch den zuständigen Beamten des türkischen Gesundheitsministeriums überprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt und alle Unterlagen vollständig sind wird die Akte an einer der zuständigen Universität weitergeleitet, wo man die eigentliche Anerkennungsprüfung dann auch absolviert (mündliche und praktische Prüfung). Hierzu muss man dann direkt mit dem Chefarzt der gynäkologischen Abteilung der zuständigen Universität Kontakt aufnehmen.

Am Ende dieser Informationen möchten wir alle Kollegen darauf aufmerksam machen, dass diese Angaben durch persönliche Bemühungen von Dr. Eda Riepe entstanden sind. Alle diese Angaben sind daher ohne Gewähr und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Beispielsweise ist Anlage 3 vom 01.07.1997 und daher 8 Jahre alt. Seitdem hat sich bei der türkischen Weiterbildungsordnung vor allem durch die EU-Anpassung einige Änderungsversuche gegeben. Zuletzt wurde eine aktuelle Version der „Tipta Uzmanlik Tüzügü“ am 19.06.2002 offiziell in „Resmi Gazete“ veröffentlicht (Anlage 5). Hierbei sind einige Veränderungen vorgesehen gewesen, z.B. die Verlängerung der Facharztausbildungszeit für unseren Fachbereich auf 5 Jahre.

Diese Angaben können zwar eine Grundlage herstellen, aber das direkte Gespräch mit den zuständigen Beamten über eigenen persönlichen Zustand und aktuellen Veränderungen nicht ersetzen. Man sollte anschließend wichtige Informationen am besten vor Ort anfordern und schriftlich ausgehändigt bekommen. Die zuständigen Behörden sind:

T.C. Saglik Bakanligi (Türkisches Gesundheitsministerium) in Ankara
Tel: +90 312 4356440 (Internal: Ihtisas Subesi)

T.C. Saglik Bakanligi
Saglik Egitimi Genel Müdürlügü, Ankara
Tel: +90 312 4304144

Wir hoffen durch diese Angaben/Empfehlungen und durch die zur Verfügung gestellten Unterlagen einigen Kollegen „das Suchen und Finden“ hinsichtlich der Facharztanerkennung in der Türkei erleichtert zu haben.

Weitere Informationen unter:
www.yok.gov.tr (Yüksek Ögrenim Kurumu)
www.saglik.gov.tr (T.C. Saglik Bakanligi)

(**Diese Angaben/Empfehlungen wurden mit freundlicher Unterstützung von Dr.med. Eda Riepe vorbereitet. Diese Angaben sind ohne Gewähr und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

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